Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SV CarStyling GbR

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen der SV CarStyling GbR. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

2. Widerrufsrecht und Ausschluss
Für Umbauten gibt es kein Widerrufsrecht, sobald die Arbeiten begonnen haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder individuell programmiert wurden, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit dem Fahrzeug verbunden sind, sowie bei elektronischen Fahrzeugkomponenten, die bereits verbaut, angeschlossen oder in Betrieb genommen wurden.

3. Spezifische Bestimmungen für Umbauten und Modifikationen
Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Umbauten und Modifikationen, die in unserer Werkstatt durchgeführt werden.

Interior-Beleuchtung
Bei der Installation von Ambientebeleuchtung werden die originalen Lichtwellenleiter entfernt und durch unsere eigenen Lichtwellenleiter ersetzt. Sollte die vorhandene Aufnahme nicht passen, wird der Lichtwellenleiter so fixiert, dass er sicher hält und nicht herausfallen kann. Ist ab Werk keine Griffbeleuchtung vorhanden, wird zur Nachrüstung ein Loch gebohrt oder ein Schlitz gefräst, um diesen Bereich zu beleuchten. Ein vollständiger Rückbau ohne sichtbare Spuren ist in diesem Fall nicht möglich. Für die Fußbodenbeleuchtung wird, sofern möglich, die vorhandene Lichtaufnahme genutzt. Ist dies nicht der Fall, wird ein Loch eingefräst und die Beleuchtung dort montiert. LED-Streifen im Cockpit- oder im Bereich der Mittelkonsole werden in der Regel verklebt, sofern die baulichen Gegebenheiten keine andere Befestigungsart zulassen.

Lautsprecherbeleuchtung
Bei der Nachrüstung von Lautsprecherbeleuchtung werden LED-Streifen in die Lautsprecher integriert. Dafür müssen die Lautsprecherabdeckungen entweder ausgetauscht oder entsprechend bearbeitet werden. Bei Hochtönern (Lautsprechern mit kleinem Durchmesser) können die Lautsprecher selbst ersetzt werden, sofern eine beleuchtete Version verfügbar ist. Der elektrische Anschluss der Beleuchtung erfolgt in der Regel über Zündungs- oder Beleuchtungsplus. Hierzu werden die Module an die originalen Kabel des Fahrzeugkabelbaums angeschlossen.

Sternenhimmel-Nachrüstung
Für den Einbau eines Sternenhimmels wird der Dachhimmel ausgebaut. Zusätzlich werden die A-, B- und C-Säulenverkleidungen, Haltegriffe sowie Sonnenblenden demontiert. Die Lichtfasern werden an den zuvor markierten Stellen durch den Dachhimmel geführt und auf der Rückseite des Dachhimmels verklebt. Der Sternenhimmel wird an das Zündungs- oder Beleuchtungsplus angeschlossen.

Multimediasystem-Nachrüstung
Der originale Bildschirm wird ausgebaut und durch unser Multimediasystem ersetzt. Der Kabelbaum wird zwischen dem Navigationsrechner und dem neuen Bildschirm installiert. Es kann vorkommen, dass im Fehlerspeicher angezeigt wird, dass der originale Bildschirm nicht mehr erkannt wird. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Funktion des neuen Systems.

Für Software-Updates des Fahrzeugherstellers, die nach unserer Dienstleistung durchgeführt werden und installierte Funktionen (z. B. CarPlay-Freischaltungen, Codierungen) beeinträchtigen oder löschen, übernimmt SV CarStyling keine Haftung. Eine erneute Programmierung ist kostenpflichtig.

4. Termine und Abnahme
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Die Abnahme der Arbeit erfolgt durch den Kunden bei Fahrzeugübergabe. Nachträgliche Reklamationen an der baulichen Umsetzung (Bohrungen, Fräsungen etc.), die oben beschrieben wurden, sind ausgeschlossen.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem für den Umbau geeigneten, sauberen Zustand zu übergeben. Wertgegenstände sind vorab aus dem Fahrzeug zu entfernen. SV CarStyling haftet nicht für den Verlust von im Fahrzeug verbliebenen Gegenständen, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.

5. Zahlungsbedingungen & Anzahlung
Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Gesamt-Festpreises. Nach Terminvereinbarung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig, um die fahrzeugspezifischen Komponenten zu bestellen. Der restliche Betrag ist bei der Abholung des Fahrzeugs fällig. Die Aushändigung des Fahrzeugs erfolgt Zug-um-Zug gegen vollständige Zahlung des Restbetrags. Eine spätere Zahlung auf Rechnung ist ausgeschlossen.
Die verbauten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises Eigentum der SV CarStyling GbR (Eigentumsvorbehalt).

6. Haftung bei Dashcams und elektronischen Upgrades
SV-CarStyling GbR haftet ausschließlich für die fachgerechte handwerkliche Installation der Hardware. Wir übernehmen keine Haftung für die rechtliche Verwertbarkeit von Aufnahmen in Gerichtsverfahren, für Bußgelder aufgrund unzulässiger Nutzung oder für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter durch den Betrieb der Systeme. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr und im öffentlichen Raum obliegt allein dem Kunden.

7. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand:
Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der SV CarStyling GbR der Sitz unserer GbR.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.